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Was bedeutet Solarpflicht?

Die Energiewende befindet sich in vollem Schwung, wobei die Förderung erneuerbarer Energien einen entscheidenden Teil ausmacht (Jetzt Förderungsanspruch durch R+L Smart Energy Solutions prüfen lassen). Besonders die Nutzung von Solarenergie spielt dabei eine bedeutende Rolle, da sie nicht nur umweltfreundlich ist, sondern auch kostengünstig und unabhängig von konventionellen Energieversorgern.

Deutschland hat die Wichtigkeit der Solarenergie erkannt und setzt seit langem auf den Ausbau von Solaranlagen. Im Rahmen dieser Bemühungen wurde in einigen Bundesländern die sogenannte Solarpflicht eingeführt. Diese schreibt vor, dass bei Neubauten oder größeren Umbauten von Gebäuden eine Photovoltaikanlage installiert werden muss.

Doch wie gestalten sich die konkreten Anforderungen in den verschiedenen Bundesländern? Welche Vorteile bringt die Installation einer Photovoltaikanlage mit sich und wie kann sie zur Energiewende beitragen? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Solarpflicht in den Bundesländern und verdeutlicht, warum die Nutzung von Solarenergie nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich rentabel ist.

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Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde seit dem 1. Januar 2022 eine Solarpflicht eingeführt, die darauf abzielt, die Energiewende zu beschleunigen. Das Bundesland hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden.

Früher galt bereits eine Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg für alle neu errichteten Nichtwohngebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.

Seit dem 1. Mai 2022 wurde die Solarpflicht auf neue Wohngebäude ausgeweitet. Das bedeutet, dass alle neu errichteten Wohngebäude, bei denen der Bauantrag oder die vollständigen Bauunterlagen nach dem 1. Mai 2022 eingereicht wurden, nun verpflichtet sind, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die PV-Pflicht auch für bestehende Dächer, die einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden. Damit setzt Baden-Württemberg konsequent auf die Nutzung von Solarenergie, um die Ziele der Energiewende zu erreichen.

Bayern

Durch die Aktualisierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ist in Bayern seit 2023 eine Solarpflicht in Kraft. Diese Regelung betrifft bisher ausschließlich Nichtwohngebäude. Trotz der bereits erläuterten Vorteile einer Photovoltaikanlage für Hausbesitzer steht derzeit (Stand: April 2023) keine Solarpflicht für Wohngebäude in Planung.

Ab dem 1. März 2023 gilt die Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude, wobei der Zeitpunkt des Bauantrags oder der Einreichung vollständiger Bauvorlagen entscheidend ist.

Ab dem 1. Juli 2023 sind alle neuen Nicht-Wohngebäude verpflichtet, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch Bestandsgebäude (Nicht-Wohngebäude) bei Erneuerung der Dachhaut eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren. Bayern setzt somit konkrete Maßnahmen um, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Ziele des Klimaschutzes zu unterstützen.

Berlin

In Berlin ist seit dem 1. Januar 2023 das neue Solargesetz in Kraft, welches auf dem Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) basiert. Gemäß dieser Gesetzgebung besteht eine Solarpflicht für alle Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern, und dies betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Dächer, die einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Photovoltaikanlagen mindestens 30% der Dachfläche bedecken müssen. Für Wohngebäude gelten alternative Mindestanforderungen:

  • Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen benötigen mindestens eine 2 kWp PV-Anlage.
  • Wohngebäude mit drei bis fünf Wohnungen müssen mindestens eine 3 kWp PV-Anlage installieren.
  • Wohngebäude mit sechs bis zehn Wohnungen benötigen mindestens eine 6 kWp PV-Anlage.

Um festzustellen, ob die Solarpflicht auch für ein bestimmtes Gebäude gilt, kann dies online überprüft werden. Für diejenigen, auf die die Solarpflicht zutrifft, muss die Photovoltaikanlage bis Ende 2024 installiert sein. Alternativ kann, wenn keine Photovoltaikanlage gewünscht ist, auch eine Solarthermie-Anlage auf dem Dach installiert werden.

Brandenburg

Entgegen der Regelungen in einigen anderen Bundesländern besteht in Brandenburg gegenwärtig keine Solarpflicht. Allerdings zeichnet sich ein Wandel ab!

Brandenburg hat den klaren Willen, die Energiewende zu fördern, und betrachtet den Ausbau der Photovoltaik als entscheidenden Schritt in diese Richtung. Daher plant das Bundesland, die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern öffentlicher Gebäude verbindlich zu machen. Für Eigenheimbesitzer bleibt die Installation nach aktuellem Stand (Stand: April 2023) vorerst freiwillig.

Hier sind die Details für öffentliche Gebäude:

  • Fabriken, Supermärkte, Verwaltungsgebäude und neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen sollen mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden.
  • Zusätzlich ist eine Solarpflicht für Bestandsgebäude bei Dachsanierungen vorgesehen.
  • Neue Gebäude sollen künftig nur noch mit Solaranlagen genehmigt werden.

Es sei jedoch darauf hingewiesen: Auch wenn für Eigenheimbesitzer derzeit keine Solarpflicht besteht, sollte dies nicht davon abhalten, bereits jetzt eine PV-Anlage zu installieren und die Vorteile dieser nachhaltigen Energiequelle zu nutzen.

Bremen

In Bremen wurde zum 1. Mai 2023 die Einführung einer Solarpflicht beschlossen, wobei Hausbesitzer jedoch aufgrund von Übergangsfristen erst ab Juli 2024 und 2025 betroffen sind.

Die Regelungen lauten wie folgt:

  • Ab dem 1. Juli 2024 muss bei umfassenden Dachsanierungen die Integration einer Solaranlage in Betracht gezogen werden.
  • Ab dem 1. Juli 2025 müssen bei Neubauten mindestens 50% der Bruttodachfläche für eine Solaranlage vorgesehen werden.
  • Es gibt Ausnahmen für Fälle von Verschattung, denkmalgeschützte Gebäude oder wenn das Dach für die Installation ungeeignet ist.
  • Das Gesetz erkennt alternativ auch solarthermische Anlagen an.

In Hamburg trat bereits im Februar 2020 das Hamburgische Klimagesetz in Kraft, das auch eine Solarpflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude festlegte:

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Hamburg eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten mit Baubeginn nach dem 1. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die PV-Pflicht auch auf Bestandsgebäude ausgedehnt, sofern die Dacheindeckung vollständig erneuert wird.

Gelegentlich gibt es Ausnahmen, beispielsweise für Dächer mit einer Bruttofläche von weniger als 50 Quadratmetern. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Informationsseite der Stadt Hamburg.

In Hessen besteht derzeit lediglich eine Solarpflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze. Eine Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen in privaten Gebäuden existiert derzeit nicht (Stand: April 2023).

Dennoch wählen bereits heute eine wachsende Anzahl von Hausbesitzern in Hessen die Installation von Solaranlagen. Die genannten Vorteile erweisen sich als äußerst wertvoll, unabhängig von einer bestehenden Solarpflicht.

In Mecklenburg-Vorpommern besteht derzeit keine Solarpflicht, und es sind auch keine bekanntgegebenen Pläne der Landesregierung für eine mögliche Solarpflicht (Stand: April 2023).

Diese Tatsache sollte Hausbesitzer jedoch nicht davon abhalten, in Erwägung zu ziehen, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Hausdach zu installieren. Durch eine frühzeitige Entscheidung für eine solche Maßnahme können Sie nicht nur schneller von mehr Unabhängigkeit profitieren, sondern auch langfristige Kostenersparnisse realisieren.

Niedersachsen verfolgt das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. Daher wurden im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen zur Solarpflicht für das Land beschlossen, von denen die ersten in diesem Jahr in Kraft getreten sind.

Ab dem 1. Januar 2023 sind alle überwiegend gewerblich genutzten Gebäude mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern verpflichtet, eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage zu installieren.

Auch für Wohngebäude gibt es bereits entsprechende Solarverordnungen:

Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Neubauten so konzipiert werden, dass eine nachträgliche Installation einer Photovoltaikanlage möglich ist.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen auf allen Neubauten in Niedersachsen Photovoltaikanlagen installiert werden. Damit setzt das Land konkrete Maßnahmen um, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die angestrebten Klimaziele zu erreichen.

In Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 2023 mit der schrittweisen Einführung einer Solarpflicht begonnen. Die ersten Maßnahmen konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf öffentliche und gewerbliche Solarprojekte. Die Einführung einer Solarpflicht für private Neubauten ist für den 1. Januar 2025 geplant.

Die zeitliche Abfolge der Maßnahmen ist wie folgt:

  • Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Solarpflicht für öffentliche Liegenschaften.
  • Ab dem 1. Januar 2024 soll die Solarpflicht auch für gewerbliche Neubauten in Kraft treten.
  • Ab dem 1. Juli 2024 müssen zu sanierende Dächer öffentlicher Liegenschaften mit einer Solaranlage ausgestattet werden.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist die Einführung der Solarpflicht für private Neubauten vorgesehen.
  • Ab dem 1. Januar 2026 wird die Solarpflicht auf Dachsanierungen privater und gewerblicher Gebäude erweitert.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Photovoltaikanlage bereits jetzt zahlreiche Vorteile bieten kann, darunter die Einsparung von Energiekosten und die Erhöhung des Immobilienwerts, auch wenn die Solarpflicht noch nicht in vollem Umfang in Kraft getreten ist.

Seit dem 1. Januar 2023 besteht in Rheinland-Pfalz eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen für gewerbliche Neubauten mit einer Fläche von mehr als 100 Quadratmetern. Zusätzlich erstreckt sich diese PV-Pflicht auf neue Überdachungen von gewerblich genutzten Parkplätzen mit mindestens 50 Stellplätzen. Derzeit gibt es jedoch keine Pläne, eine Solarpflicht für private Gebäude einzuführen (Stand: April 2023).

Es wird empfohlen, dass Eigenheimbesitzer trotz der bisher fehlenden flächendeckenden Einführung der Solarpflicht in Deutschland bereits jetzt die Vorteile einer Photovoltaikanlage nutzen. Durch die Senkung Ihrer Stromkosten leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern profitieren auch persönlich von der Nutzung erneuerbarer Energien.

Aktuell besteht im Saarland noch keine Solarpflicht (Stand April 2023). Dennoch werden derzeit verschiedene Klimamaßnahmen diskutiert, darunter auch die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht. In diesem Zusammenhang ist geplant, dass diese Pflicht vorerst ausschließlich für öffentliche Gebäude gelten soll. Wir werden Sie hier über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Unser Ratschlag: Auch wenn in einigen Bundesländern noch keine Solarpflicht besteht, ist es ratsam, nicht zu zögern und eine Photovoltaikanlage zu installieren. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren eigenen Strom zu erzeugen und unabhängig von konventionellen Stromversorgern zu werden.

Gegenwärtig besteht in Sachsen noch keine Solarpflicht. Es wird jedoch darüber diskutiert, in absehbarer Zukunft entsprechende Maßnahmen einzuführen, um die Energiewende in Sachsen voranzutreiben. Alle neuen Entwicklungen dazu halten wir hier für Sie bereit.

Dennoch sollten Sie sich von der aktuellen fehlenden Solarpflicht nicht entmutigen lassen. Mit einer Photovoltaikanlage haben Sie die Möglichkeit, nicht nur Ihre Stromkosten zu senken, sondern auch aktiv zur Schonung der Umwelt beizutragen. Ergreifen Sie die Gelegenheit, sich für eine nachhaltige Zukunft zu engagieren.

Aktuell ist in Sachsen-Anhalt keine Solarpflicht vorgesehen (Stand: April 2023).

In Schleswig-Holstein wurde kürzlich eine Solarpflicht eingeführt, vorerst jedoch nicht für Wohnhäuser.

Die ersten Maßnahmen traten am 1. Januar 2023 in Kraft und betreffen ausschließlich Neubauten oder Dachsanierungen von mindestens 10 Prozent bei Nichtwohngebäuden. Zudem müssen Parkplätze ab 100 Stellplätzen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Ab dem Jahr 2025 ist geplant, eine erweiterte Solarpflicht für Dächer einzuführen. Details darüber, für welche Gebäude sie gelten soll und unter welchen Bedingungen, sind derzeit nicht bekannt (Stand: April 2023). Wir halten Sie jedoch über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Installation einer Photovoltaikanlage für Sie nicht rentabel ist. Langfristig betrachtet kann eine solche Anlage eine lohnende Investition darstellen. Sie haben nicht nur die Möglichkeit, Ihre Energiekosten zu senken, sondern können auch den Wert Ihrer Immobilie steigern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

In Thüringen ist aktuell keine Solarpflicht geplant (Stand: April 2023).

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